Tag: Urheberrecht

Gerhart Hauptmanns Werke gemeinfrei

Am 6. Juni 1946 starb Gerhart Hauptmann, sein Todestag jährte sich 2016 zum siebzigsten Mal. „Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers“ (§ 64 UrhG). Ab 1. Januar 2017 sind Hauptmanns Werke daher gemeinfrei, d.h. insbesondere, daß sie nun ohne Genehmigung und ohne Vergütungspflicht aufgeführt, nachgedruckt, im Internet veröffentlicht und bearbeitet werden …

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